Steuern sparen

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Für viele Bürger ist die Steuererklärung ein rotes Tuch und wer nicht beruflich mit diesem Thema zu tun hat, sitzt oft stundenlang an diesem Papier, ohne es wirklich zu verstehen. Dies ist unangenehm und nicht selten bezahlt man aufgrund von Unwissenheit zu viel Steuern. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, zwei Stunden oder mehr in das Studium der Steuererklärung zu investieren, damit einige zusätzliche Ersparnisse möglich sind. Jemand, der eine Neuanschaffung von Wirtschaftsgütern steuerlich geltend machen möchte, kann dies nur, wenn sie betrieblich genutzt werden. Deshalb ist beim Kauf darauf zu achten, dass diese schon auf der Rechnung mit dem Ziel der beruflichen Nutzung deklariert werden.

Wichtig ist, dass jeder Steuerbescheid genau geprüft wird. Laut Statistik beinhaltet jeder siebte Steuerbescheid Fehler; deshalb ist die Chance groß, bei sich einen solchen zu entdecken. Besonders für Ehepaare und Familien wirken sich die Steuern belastend auf die Geldbörse aus. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man nur soviel zahlt, wie man wirklich muss, und weiß, was für Vergünstigungen zustehen. Jedes Ehepaar mag selbst entscheiden, ob die gemeinsame oder die getrennte Veranlagung sich günstiger auswirkt. Dies lässt sich jedes Jahr ändern, doch normalerweise fährt man besser bei der Addition und Halbierung des Einkommens. In gewissen Fällen kann es aber von Vorteil sein, wenn jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung ausfüllt. Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Ehe sind äußerst günstig und niemand genießt den Vorteil eines so hohen Freibetrages wie der Ehegatte.

Im Hinblick auf die Immobilie lassen sich viele Steuern sparen, wenn man sich ausreichend auskennt. Jemand, der als Mieter die Wohnung auf eigene Kosten renovieren lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 Prozent bei den Handwerkerkosten, welche auf dessen Konto überwiesen wurden. Auch kleine Instandhaltungsarbeiten, zu welchen der Mieter verpflichtet ist, sind auf der Steuererklärung abzugsfähig. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Eigennutzung und Vermietung) müssen die Kosten getrennt werden, damit sie abzugsfähig sind.

Geschrieben von Oliver Schmid

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